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Wohnungsübergabe: Protokoll richtig erstellen — Tipps für Mieter und Vermieter

Wohnungsübergabe ohne Streit: Was ins Übergabeprotokoll gehört, welche Fotos Sie machen müssen und wie Sie sich vor ungerechtfertigten Forderungen schützen.

Wohnungsübergabe: Protokoll richtig erstellen — Tipps für Mieter und Vermieter

Wohnungsübergabe: Warum das Protokoll so wichtig ist

Das Übergabeprotokoll ist das wichtigste Dokument bei Ein- und Auszug. Es hält den Zustand der Wohnung zum Übergabezeitpunkt fest — und bestimmt, wer welche Schäden bezahlen muss. Ohne Protokoll ist es im Streitfall fast unmöglich, den ursprünglichen Zustand zu beweisen.

Was ins Übergabeprotokoll gehört

Wohnungsübergabe: Protokoll richtig erstellen — Tipps für Mieter und Vermieter
PunktWas dokumentieren?
Zählerstand StromAktueller Stand, Zählernummer
Zählerstand Gas/WärmeAktueller Stand, Zählernummer
Zählerstand WasserKalt- und Warmwasser getrennt
SchlüsselAnzahl und Art (Wohnungsschlüssel, Keller, Briefkasten, Garage)
Zustand WändeFlecken, Risse, Löcher, Farbe
Zustand BödenKratzer, Dellen, Flecken
Zustand Fenster/TürenMechanisch in Ordnung? Dichtungen?
Küche (wenn gestellt)Zustand aller Geräte, Funktionsprüfung
BadFliesen, Armaturen, Schimmel?
Keller/SpeicherLeer? Zustand?

Tipps für Mieter beim Einzug

  • Sofort dokumentieren: Bei Einzug jeden Mangel notieren — spätestens 7 Tage nach Einzug schriftlich melden
  • Fotos mit Datum: Jeder Mangel, jede Ecke — Smartphone-Fotos mit Zeitstempel
  • Protokoll unterschreiben erst nach vollständiger Lektüre: Kein "Ich unterschreibe das schnell" — jede Zeile lesen
  • Eigene Kopie behalten: Immer — auch wenn Vermieter zögert

Tipps für Mieter beim Auszug

  • Schönheitsreparaturen prüfen: Nur wenn Klausel im Mietvertrag rechtlich wirksam ist (starre Fristen = oft unwirksam!)
  • Besenrein übergeben: Wohnung muss sauber sein — aber nicht renoviert (außer wirksame Klausel)
  • Dübellöcher: Grundsätzlich schließen, aber nicht verputzen/streichen müssen (außer Schäden)
  • Protokoll mit Zeuge: Immer jemanden mitbringen

Was der Vermieter verlangen darf — und was nicht

Zulässig

  • Ersatz für tatsächliche Schäden (nicht normaler Verschleiß)
  • Renovierung wenn Klausel wirksam und Fristen abgelaufen
  • Entrümpelung wenn Mieter Gegenstände zurücklässt

Nicht zulässig

  • Renovierungsklauseln mit starren Fristen (BGH: meist unwirksam)
  • Quotenabgeltungsklauseln (BGH 2015: unwirksam)
  • Abzug für normalen Abnutzung (Bodenbelag, Tapete nach 10 Jahren)
  • Neuwerterstattung für alte Gegenstände

Checkliste: Wohnungsübergabe

  • ☐ Termin mit ausreichend Zeit planen (mind. 1–2 Stunden)
  • ☐ Zählerstände ablesen und dokumentieren
  • ☐ Alle Schlüssel zählen und übergeben
  • ☐ Jeden Raum systematisch abgehen
  • ☐ Fotos von allem — auch was in Ordnung ist
  • ☐ Protokoll in zweifacher Ausfertigung unterschreiben
  • ☐ Beide Parteien erhalten Original-Unterschrift
  • ☐ Zeuge mitbringen (für beide Seiten empfohlen)

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