Eigenbedarfskündigung — wenn der Vermieter selbst einziehen will
Die Eigenbedarfskündigung ist ein häufiges und konfliktreiches Thema im Mietrecht. Vermieter haben das Recht, ihre Wohnung zurückzubekommen — aber nur unter strengen Bedingungen. Mieter haben erhebliche Schutzrechte.
Wann ist Eigenbedarfskündigung zulässig?

Der Vermieter darf kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst oder für folgende Personen benötigt:
- Sich selbst (und Haushaltsangehörige)
- Familienangehörige: Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Großeltern
- Haushaltsmitglieder: z. B. Au-Pair, Pflegeperson
Nicht zulässig: Kündigung für entfernte Verwandte (Cousins, Nichten/Neffen) oder für rein wirtschaftliche Gründe.
Was muss der Vermieter nachweisen?
- Konkreter, ernsthafter Bedarf — keine vage Absicht
- Die Person, für die gekündigt wird, muss namentlich genannt werden
- Begründung: Warum wird genau diese Wohnung benötigt?
- Der Vermieter muss keine andere vergleichbare Wohnung im Haus anbieten können
Schwammige Begründungen ("ich könnte vielleicht mal einziehen") reichen nicht. Mieter können die Kündigung bei unzureichender Begründung anfechten.
Kündigungsfristen bei Eigenbedarf
| Mietdauer | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Bis 5 Jahre | 3 Monate |
| 5–8 Jahre | 6 Monate |
| Über 8 Jahre | 9 Monate |
Die Sperrfrist — wann gilt sie?
Nach der Umwandlung einer Mietwohnung in Wohneigentum (und anschließendem Verkauf an einen neuen Eigentümer) gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren für Eigenbedarfskündigungen. In Ballungsräumen mit angespanntem Wohnungsmarkt kann diese Sperrfrist auf bis zu 10 Jahre verlängert sein.
Widerspruchsrecht des Mieters (Sozialklausel)
Mieter können der Kündigung widersprechen, wenn sie eine unzumutbare Härte darstellt:
- Hohes Alter des Mieters
- Schwere Krankheit oder Behinderung
- Kinder in der Schule (Schulwechsel unzumutbar)
- Kein vergleichbarer Ersatzwohnraum im Ort verfügbar
- Langjährige Verwurzelung im Kiez
Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor Ende der Kündigungsfrist schriftlich beim Vermieter eingehen. Das Gericht entscheidet dann über die Abwägung der Interessen.
Vorgetäuschter Eigenbedarf — hohe Risiken für Vermieter
Wenn sich herausstellt, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war, hat der Mieter Schadensersatzansprüche — für Umzugskosten, höhere Miete in der neuen Wohnung, Anwaltskosten. Gerichte haben hier Vermieter zu erheblichen Zahlungen verurteilt.
Checkliste: Eigenbedarfskündigung als Vermieter
- Bedarf konkret und glaubhaft begründen
- Verwandtschaftsgrad und Begünstigte namentlich nennen
- Mietdauer prüfen → richtige Kündigungsfrist
- Sperrfrist nach WEG-Umwandlung beachten
- Widerspruchsmöglichkeit des Mieters einkalkulieren
- Anwalt einschalten — fehlerhafte Kündigung kostet Zeit und Geld
Checkliste: Eigenbedarfskündigung als Mieter
- Begründung auf Vollständigkeit und Ernsthaftigkeit prüfen
- Vermieter um schriftliche Bestätigung des Bedarfs bitten
- Härtegründe sammeln (Alter, Gesundheit, Kinder, Verwurzelung)
- Widerspruch fristgerecht einreichen (spätestens 2 Monate vor Ende)
- Mieterverein oder Anwalt hinzuziehen