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Grundstück Kaufvertrag: Was unbedingt drinstehen muss — Checkliste für Käufer

Der Grundstückskaufvertrag ist ein komplexes juristisches Dokument. Was muss drinstehen, was sollten Sie verhandeln und welche Fallen lauern? Die vollständige Checkliste.

Grundstück Kaufvertrag: Was unbedingt drinstehen muss — Checkliste für Käufer

Der Grundstückskaufvertrag: Nicht einfach unterschreiben

Ein Grundstückskaufvertrag wird notariell beurkundet — und das zu Recht. Es geht um viel Geld und rechtliche Bindungen auf Jahrzehnte. Viele Käufer unterschreiben, ohne den Vertrag vollständig zu verstehen. Das kann teuer werden. Hier erfahren Sie, was unbedingt drinstehen muss und worauf Sie besonders achten.

Pflichtinhalte des Grundstückskaufvertrags

Grundstück Kaufvertrag: Was unbedingt drinstehen muss — Checkliste für Käufer
  • Vollständige Bezeichnung des Grundstücks (Flurstück, Gemarkung, Grundbuchauszug)
  • Angaben zur Größe der zu übertragenden Fläche
  • Kaufpreis und Fälligkeitsdatum
  • Übergabezeitpunkt
  • Auflassungsvormerkung (Eintragung im Grundbuch sichert Käufer)
  • Regelung der Erschließungskosten (wer zahlt eventuelle Nachforderungen?)
  • Angaben zu bekannten Altlasten
  • Gewährleistungsausschluss (üblich — Käufer kauft "wie besichtigt")

Was Sie unbedingt verhandeln sollten

  • Rücktrittsklausel: "Käufer kann zurücktreten wenn bis [Datum] keine Baugenehmigung erteilt wurde"
  • Erschließungsbeiträge: Wer trägt zukünftige Erschließungsbeiträge? Oft ist eine Regelung möglich
  • Altlasten: Verkäufer gibt Freiheit von bekannten Altlasten zu — oder: bekannte Altlasten werden offenbart
  • Bodenrichtwert: Ist der Kaufpreis im Verhältnis zum BORIS-Richtwert angemessen?

Was Sie vor dem Notar prüfen sollten

  • Grundbuchauszug (Abt. I: Eigentümer, Abt. II: Lasten/Beschränkungen, Abt. III: Grundschulden)
  • Bebauungsplan: Was darf auf dem Grundstück gebaut werden?
  • Altlastenkataster: Ist das Grundstück im Verdachtsflächenkataster?
  • Erschließungsstand: Sind alle Anschlüsse vorhanden?
  • Lageplan / Flurkarte: Stimmen Grenzen mit dem überein, was besichtigt wurde?

Was der Notar für Sie tut — und was nicht

Der Notar ist neutral — er beurkundet das, was die Parteien vereinbaren. Er prüft NICHT, ob der Kaufpreis angemessen ist oder ob das Grundstück bebaubar ist. Er prüft nur die formale Rechtmäßigkeit. Holen Sie daher selbst alle Informationen ein — oder beauftragen Sie einen Anwalt zur Vertragsprüfung.

Checkliste: Grundstückskaufvertrag vor der Unterschrift

  • ☐ Grundbuchauszug (alle 3 Abteilungen) gelesen und verstanden
  • ☐ Bebauungsplan und Nutzungsplan eingesehen
  • ☐ Erschließungsstand und eventuelle Beiträge geklärt
  • ☐ Altlastenauskunft beim Umweltamt angefordert
  • ☐ Rücktrittsklausel (Finanzierung, Baugenehmigung) eingebaut
  • ☐ Bodenrichtwert geprüft (BORIS-Daten des Bundeslandes)
  • ☐ Vertrag vor Unterschrift selbst lesen oder Anwalt prüfen lassen

Mehr zu Grundstücksthemen: Erschließung, Bebaubarkeit prüfen und Erbbaurecht.

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