Ohne Grundbuchauszug kein Immobilienkauf — so lautet die Regel. Doch viele Käufer wissen nicht, wie man ihn beantragt, was er kostet und wie man ihn richtig liest. Wir erklären alles.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist das amtliche Register aller Grundstücke und Immobilien in Deutschland. Es wird beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt und enthält Informationen zu:
- Eigentümern (wer besitzt was)
- Lasten und Beschränkungen (Hypotheken, Grundschulden, Wegerechte)
- Veränderungen des Eigentums (Kauf, Schenkung, Erbschaft)
Aufbau des Grundbuchs

| Teil | Inhalt |
|---|---|
| Aufschrift / Bestandsverzeichnis | Lage, Größe und Art des Grundstücks |
| Abteilung I | Eigentümer und Erwerbsgrund (Kauf, Erbschaft etc.) |
| Abteilung II | Lasten und Beschränkungen (Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch) |
| Abteilung III | Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden |
Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?
Das Grundbuch ist nicht öffentlich einsehbar. Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer selbst
- Personen mit berechtigtem Interesse (Käufer in Verhandlung, Gläubiger, Makler)
- Notare und Gerichte
- Banken bei Finanzierungsanfragen
Als Kaufinteressent reicht ein Nachweis des Kaufinteresses (z.B. Exposé + Anfrage), um Einsicht zu beantragen.
Wie und wo beantragen?
- Amtsgericht / Grundbuchamt: Persönlich oder schriftlich beim zuständigen Gericht am Ort der Immobilie
- Online: Über das Grundbuchportal einiger Bundesländer (Bayern, NRW, Baden-Württemberg) digital möglich
- Notar: Kann im Auftrag des Käufers Einsicht nehmen
Was kostet ein Grundbuchauszug?
- Einfacher Auszug (ohne Beglaubigung): ca. 10–20 €
- Beglaubigter Auszug: ca. 20–40 €
- Beim Notar: Gebühr nach GNotKG (je nach Aufwand)
Was sollten Käufer im Grundbuch prüfen?
- ☑ Abt. I: Stimmt der Eigentümer mit dem Verkäufer überein?
- ☑ Abt. II: Welche Lasten und Dienstbarkeiten gibt es? (Wohnrecht, Wegerecht, Leitungsrecht)
- ☑ Abt. III: Welche Grundschulden / Hypotheken sind eingetragen? Werden sie gelöscht?
- ☑ Sind Gesamtgrundschulden eingetragen (können mehrere Objekte betreffen)?
- ☑ Gibt es Vorkaufsrechte der Gemeinde?
Mehr: Grundbuch: Abteilungen und Lasten verstehen | Checkliste vor dem Notartermin