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Wohnrecht vs. Nießbrauch: Was ist der Unterschied und was ist besser?

Wohnrecht und Nießbrauch werden oft verwechselt — aber sie unterscheiden sich erheblich. Welches Recht Sie im Grundbuch eintragen, bestimmt Rechte, Pflichten und Steuern.

Wohnrecht vs. Nießbrauch: Was ist der Unterschied und was ist besser?

Wohnrecht und Nießbrauch — die wichtigsten Unterschiede

Eltern schenken das Haus an Kinder, wollen aber weiter darin wohnen. Zwei Rechte schützen sie: Wohnrecht und Nießbrauch. Beide werden im Grundbuch eingetragen — aber sie funktionieren sehr unterschiedlich.

Das Wohnrecht (§ 1093 BGB)

Wohnrecht vs. Nießbrauch: Was ist der Unterschied und was ist besser?

Das Wohnrecht berechtigt eine Person, eine Immobilie zu bewohnen — ausschließlich zur Eigennutzung. Es kann für das gesamte Haus oder nur Teile davon gelten.

Was das Wohnrecht erlaubt

  • Die Immobilie selbst bewohnen (und Familienangehörige aufnehmen)
  • Das Recht ist höchstpersönlich — nicht übertragbar, nicht vererbbar
  • Das Recht bleibt auch bei Verkauf des Hauses bestehen (im Grundbuch eingetragen)

Was das Wohnrecht NICHT erlaubt

  • Vermieten an Dritte
  • Das Recht auf andere übertragen
  • Erträge aus der Immobilie ziehen

Der Nießbrauch (§ 1030 BGB)

Der Nießbrauch ist umfassender. Der Nießbraucher hat das Recht, die Immobilie zu nutzen und die Nutzungen (= Erträge) daraus zu ziehen — also auch zu vermieten.

Was der Nießbrauch erlaubt

  • Selbst bewohnen
  • Vermieten und Mieteinnahmen behalten
  • Die Immobilie vollumfänglich wirtschaftlich nutzen

Was der Nießbrauch NICHT erlaubt

  • Die Immobilie verkaufen (nur der Eigentümer kann verkaufen)
  • Das Recht übertragen oder vererben

Vergleich auf einen Blick

KriteriumWohnrechtNießbrauch
Selbst bewohnenJaJa
Vermieten erlaubtNeinJa
MieteinnahmenNeinJa (beim Nießbraucher)
ÜbertragbarNeinNein
VererbbarNeinNein
Steuerlicher WertNiedrigerHöher
Wertabzug bei SchenkungJaJa (höher)

Steuerliche Wirkung: Warum Nießbrauch mehr Schenkungsteuer spart

Bei der Schenkung wird der Wert des eingeräumten Rechts vom Schenkungswert abgezogen. Der Nießbrauch ist wertvoller (weil er mehr Rechte gibt) — also ist der Abzug größer und die Schenkungsteuer niedriger.

Rechenbeispiel (vereinfacht)

Immobilienwert: 600.000 €, Nießbrauchswert (Jahreswert × Vervielfältiger): 200.000 €

  • Schenkungsteuer-Bemessungsgrundlage: 400.000 €
  • Freibetrag Kind: 400.000 €
  • Steuerpflichtige Schenkung: 0 € → keine Steuer!

Was ist besser: Wohnrecht oder Nießbrauch?

Kommt auf die Situation an:

  • Nur selbst wohnen wollen, kein Vermietungsinteresse: Wohnrecht — einfacher, günstiger
  • Vermietungsabsicht oder Flexibilität wichtig: Nießbrauch
  • Steueroptimierung bei großem Immobilienvermögen: Nießbrauch (höherer Wertabzug)
  • Kombination beider Ziele: Möglich — z. B. Wohnrecht für eine Etage, Nießbrauch für Mietwohnungen

Checkliste: Wohnrecht / Nießbrauch einrichten

  • Notariellen Vertrag aufsetzen lassen (keine Schriftform ausreichend)
  • Eintragung im Grundbuch (Abteilung II) beauftragen
  • Laufzeit klären (lebenslang oder befristet?)
  • Kostentragung regeln (Instandhaltung, Betriebskosten — i.d.R. beim Nießbraucher)
  • Steuerberater für Schenkungsteuer-Optimierung einschalten

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