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Wohnung vermieten zum ersten Mal: Was Erstvermieter wissen müssen

Erste Eigentumswohnung vermieten: Mietvertrag, Nebenkosten, Kaution, Mieterauswahl — alles was Erstvermieter vor der Schlüsselübergabe wissen müssen.

Wohnung vermieten zum ersten Mal: Was Erstvermieter wissen müssen

Erstvermieter: Was Sie vor der ersten Vermietung wissen müssen

Die erste Eigentumswohnung zu vermieten ist ein aufregender, aber auch rechtlich anspruchsvoller Moment. Fehler bei Mietvertrag, Kaution oder Mieterauswahl können teuer werden. Dieser Guide führt Sie sicher durch alle wichtigen Schritte.

Schritt 1: Miete richtig festsetzen

Wohnung vermieten zum ersten Mal: Was Erstvermieter wissen müssen

Die Miete sollte marktgerecht sein — nicht zu hoch (lange Leerstandsphase), nicht zu niedrig (Mieterhöhung später schwierig).

  • Mietspiegel der Stadt prüfen (meist kostenlos online)
  • Vergleichsangebote auf Immoscout/Immonet checken
  • Mietpreisbremse beachten: In angespannten Märkten max. 10 % über Mietspiegel

Schritt 2: Mieter richtig auswählen

Die Mieterauswahl ist die wichtigste Entscheidung. Einmal den falschen Mieter — und Sie haben jahrelangen Stress.

Diese Unterlagen sollten Sie anfordern

  • Gehaltsnachweis: 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen
  • Selbstauskunft: Standardformular (SCHUFA-Daten, Arbeitgeber, Haushaltsgröße)
  • SCHUFA-Auskunft: Mieter muss freiwillig vorlegen (Sie können Sie verlangen)
  • Mietzahlungsbestätigung: Vorvermieter-Referenz optional, aber wertvoll

Was Sie NICHT fragen dürfen

  • Schwangerschaft
  • Religion, Nationalität, politische Einstellung
  • Krankheiten oder Behinderungen
  • Vorstrafen (Ausnahme: schwere Straftaten)

Schritt 3: Mietvertrag richtig aufsetzen

Verwenden Sie einen aktuellen, rechtssicheren Mietvertrag — am besten von Haus & Grund, DMB oder einem Anwalt. Billig-Vorlagen aus dem Internet können unwirksame Klauseln enthalten.

Was im Mietvertrag stehen muss

  • Genaue Beschreibung der Mietsache (Adresse, Etage, Wohnfläche)
  • Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung getrennt
  • Nebenkostenabrechnung: Welche Positionen werden umgelegt?
  • Kaution: Höhe (max. 3 Nettokaltmieten), Zahlungsweise
  • Schönheitsreparaturen: Vorsicht mit zu starren Klauseln (BGH: oft unwirksam)

Schritt 4: Kaution richtig handhaben

  • Maximalhöhe: 3 Nettokaltmieten
  • Anlage: Kaution muss getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden (Treuhandkonto, insolvenzgeschützt)
  • Rückgabe: Binnen 3–6 Monaten nach Mietende (je nach offenen Forderungen)
  • Einbehalt: Nur bei nachgewiesenen Schäden oder offenen Nebenkosten

Schritt 5: Nebenkostenabrechnung erstellen

Nebenkostenabrechnung muss jährlich erstellt werden — spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungsjahres. Später = Nachforderungen verfallen.

  • Umlagefähige Kosten: Grundsteuer, Wasser, Müll, Hausmeister, Gebäudeversicherung etc.
  • Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklage, Maklerkosten
  • Abrechnungsform: Klar, nachvollziehbar, mit Belegen auf Anfrage

Checkliste: Erst-Vermietung

  • ☐ Marktgerechte Miete ermitteln
  • ☐ Inserat mit professionellen Fotos erstellen
  • ☐ Selbstauskunft + Gehaltsnachweise von Interessenten anfordern
  • ☐ Aktuellen, rechtssicheren Mietvertrag nutzen
  • ☐ Kaution auf getrenntem Konto anlegen
  • ☐ Übergabeprotokoll mit Fotos erstellen
  • ☐ Energieausweis vorlegen (Pflicht!)
  • ☐ Hausrat-/Gebäudeversicherung prüfen
  • ☐ Steuer: Mieteinnahmen ab erstem Euro in Steuererklärung

Mehr: Steuern als Vermieter | Übergabeprotokoll | Selbst verwalten oder Makler?.

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