Energieausweis: Pflicht beim Verkauf und bei der Vermietung
Seit 2014 ist der Energieausweis für Immobilien Pflicht — beim Verkauf, bei der Neuvermietung und bei Inseraten. Ohne ihn drohen Bußgelder bis 15.000 €. Wir erklären alles Wichtige.
Zwei Arten des Energieausweises

Bedarfsausweis
Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Dämmung, Heizungsanlage, Bauweise). Unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Bewohner — daher aussagekräftiger.
Pflicht bei: Gebäuden mit weniger als 5 Wohnungen, Baujahr vor 1978 (sofern nicht energetisch modernisiert)
Verbrauchsausweis
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre (Heizkostenabrechnungen). Einfacher und günstiger, aber stark abhängig vom Nutzerverhalten.
Möglich bei: Neueren oder energetisch sanierten Gebäuden, große WEGs
Was bedeuten die Energieklassen?
| Klasse | kWh/(m²·Jahr) | Einschätzung |
|---|---|---|
| A+ | < 30 | Passivhaus, Nullenergiehaus |
| A | 30–50 | Neubauten nach GEG 2024 |
| B | 50–75 | Gut sanierter Bestand |
| C | 75–100 | Moderner Neubau vor 2016 |
| D | 100–130 | Durchschnittlicher Bestand |
| E | 130–160 | Sanierungsbedarf erkennbar |
| F | 160–200 | Erheblicher Sanierungsbedarf |
| G | 200–250 | Schlechte Energiebilanz |
| H | > 250 | Sehr hoher Verbrauch — Sanierungspflicht ggf.! |
Was kostet ein Energieausweis?
- Verbrauchsausweis: 50–150 € (günstigste Option)
- Bedarfsausweis einfach: 200–400 € (Energieberater vor Ort)
- Bedarfsausweis aufwendig: 500–1.000 € (große Gebäude)
- Online-Anbieter: Ab ca. 60 € (Verbrauchsausweis ohne Vor-Ort-Termin)
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Nur zugelassene Energieberater mit Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Architekten, Bauingenieure, Heizungsinstallateure — wenn entsprechend qualifiziert und eingetragen.
Wie lange gilt der Energieausweis?
10 Jahre — nach Ablauf muss er erneuert werden. Bei Sanierungen, die die Energieeffizienz wesentlich ändern, ist ein neuer Ausweis nötig.
Pflichten beim Inserat
Seit 2014 müssen folgende Kennwerte in Immobilieninseraten angegeben werden:
- Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Endenergiebedarf/-verbrauch in kWh/(m²·Jahr)
- Wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
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