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Vermieter-Pflichten im Überblick: Was Vermieter gesetzlich schulden

Als Vermieter haben Sie mehr Pflichten, als Sie vielleicht denken. Von Schönheitsreparaturen über Verkehrssicherung bis zur Heizungspflicht — alles kompakt erklärt.

Vermieter-Pflichten im Überblick: Was Vermieter gesetzlich schulden

Wer vermietet, denkt zuerst an Einnahmen. Doch mit der Vermietung gehen auch klare gesetzliche Pflichten einher. Wer diese kennt, vermeidet teure Rechtsstreitigkeiten — und behandelt Mieter so, wie es das Gesetz vorschreibt.

Grundpflicht: Gebrauchsüberlassung in ordnungsgemäßem Zustand

Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und zu erhalten. Das bedeutet konkret: Die Wohnung muss bewohnbar, sicher und frei von Mängeln sein.

Instandhaltungspflichten

Vermieter-Pflichten im Überblick: Was Vermieter gesetzlich schulden
BereichVermieter-PflichtMieter-Pflicht
Dach und FassadeVollständigKeine
HeizungsanlageWartung und ReparaturKeine
SanitärinstallationLeitungen, HauptventileDichtungen, kleine Reparaturen (bis vereinbartem Betrag)
ElektroinstallationLeitungen, SicherungskastenKeine
SchönheitsreparaturenNur wenn nicht wirksam auf Mieter übertragenMöglich per Vertrag (BGH-Grenzen beachten)
Fenster und TürenHauptreparaturenKleinreparaturen (per Vertrag)

Heizungspflicht: Was gilt?

Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Wohnung ausreichend beheizt werden kann:

  • In Wohnräumen: mindestens 20–21 °C tagsüber (6–23 Uhr)
  • In Schlafzimmern: mindestens 18 °C
  • In Bädern: mindestens 21 °C
  • Heizperiode: traditionell 1. Oktober bis 30. April

Funktioniert die Heizung nicht, hat der Mieter das Recht auf Mietminderung — oft 10–20 % bei Totalausfall.

Verkehrssicherungspflicht

Der Vermieter haftet für Sicherheitsmängel, die zu Schäden führen:

  • Streupflicht im Winter (kann auf Mieter übertragen werden)
  • Treppenbeleuchtung funktionsfähig halten
  • Geländer und Handläufe sicher
  • Briefkastenanlage, Klingelanlage funktionsfähig

Rauchwarnmelder: Einbaupflicht des Vermieters

In allen 16 Bundesländern sind Rauchwarnmelder Pflicht in Wohn- und Schlafräumen sowie Fluren. Die Einbaupflicht liegt beim Vermieter, die Wartungspflicht in manchen Bundesländern beim Mieter.

Schönheitsreparaturen: Was wann gilt

Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die Schönheitsreparaturen auf Mieter übertragen. Der BGH hat dabei enge Grenzen gesetzt:

  • Starre Fristen (z.B. "alle 3 Jahre") sind unwirksam
  • Quotenabgeltungsklauseln sind unwirksam
  • Übergabe einer unrenovierten Wohnung: Mieter muss am Ende auch nicht renovieren

Im Zweifel gilt: Ohne wirksame Klausel liegt die Renovierungspflicht beim Vermieter.

Mehr: Pflichten als Wohnungseigentümer | Haftpflichtversicherung für Vermieter

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