Was bedeutet Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum kombiniert zwei Eigentumsformen: das Sondereigentum an Ihrer Wohnung und den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Keller, Außenwände, Technik). Diese Kombination ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und bestimmt, was Sie allein entscheiden können — und was nicht.
Was ist Sondereigentum — und was Gemeinschaftseigentum?

| Sondereigentum (Ihre alleinige Entscheidung) | Gemeinschaftseigentum (WEG entscheidet) |
|---|---|
| Böden, Deckenputz, Tapeten in Ihrer Wohnung | Außenwände, Fenster (oft), Dach |
| Innentüren | Treppenhaus, Flure |
| Nicht tragende Innenwände | Tragende Wände, Decken |
| Heizköper (meist) | Heizungsanlage zentral |
| Einbauküche, Badeinrichtung | Wasserleitungen im Mauerwerk |
Die genaue Abgrenzung steht in der Teilungserklärung Ihrer Wohnanlage — das wichtigste Dokument beim ETW-Kauf nach dem Kaufvertrag.
Ihre Pflichten als Wohnungseigentümer
- Hausgeld zahlen: Monatlicher Beitrag zu Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten (typisch 2,50–5 €/m²)
- Instandhaltungsrücklage: Anteil an der gemeinschaftlichen Reserve für größere Reparaturen
- Beschlüsse der WEG einhalten: Auch wenn Sie dagegen gestimmt haben
- Sondereigentum instand halten: Schäden, die auf Nachbarn durchschlagen, sind auf Ihre Kosten zu beheben
- An der Eigentümerversammlung teilnehmen: Kein Recht zur völligen Passivität — besonders bei wichtigen Abstimmungen
Was dürfen Sie in Ihrer Wohnung ändern?
Im Sondereigentum können Sie frei gestalten: Böden tauschen, Wände streichen, Küche erneuern. Grenzen:
- Tragende Wände dürfen nicht ohne Statik-Prüfung verändert werden
- Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum brauchen WEG-Beschluss (z. B. Balkonanbau, Klimaanlage an der Fassade)
- Lärm und Belästigung der Mitbewohner sind zu vermeiden (Hausordnung)
- Vermietung ist grundsätzlich erlaubt — Kurzzeitvermietung (AirBnB) kann per Beschluss eingeschränkt werden
Rechte als Wohnungseigentümer
- Nutzung des Gemeinschaftseigentums (Treppenhaus, Keller, Garten nach Teilungserklärung)
- Teilnahme und Stimmrecht bei der Eigentümerversammlung
- Anfechtung von Beschlüssen vor Gericht (innerhalb 1 Monat)
- Einsicht in Verwaltungsunterlagen
- Antrag auf Abberufung des Verwalters bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen
Mehr zur Eigentümerversammlung und wie Abstimmungen funktionieren: WEG-Eigentümerversammlung: Alles was Sie wissen müssen. Die laufenden Kosten als ETW-Eigentümer erklärt unser Artikel zum Hausgeld der Eigentumswohnung.