Ratgeber

Wohnungseigentümer: Ihre Rechte und Pflichten als ETW-Besitzer

Als Eigentümer einer Eigentumswohnung sind Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft. Was Sie dürfen, was Sie müssen, und wo Grenzen liegen — alles zum WEG kompakt erklärt.

Wohnungseigentümer: Ihre Rechte und Pflichten als ETW-Besitzer

Was bedeutet Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum kombiniert zwei Eigentumsformen: das Sondereigentum an Ihrer Wohnung und den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Keller, Außenwände, Technik). Diese Kombination ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und bestimmt, was Sie allein entscheiden können — und was nicht.

Was ist Sondereigentum — und was Gemeinschaftseigentum?

Wohnungseigentümer: Ihre Rechte und Pflichten als ETW-Besitzer
Sondereigentum (Ihre alleinige Entscheidung)Gemeinschaftseigentum (WEG entscheidet)
Böden, Deckenputz, Tapeten in Ihrer WohnungAußenwände, Fenster (oft), Dach
InnentürenTreppenhaus, Flure
Nicht tragende InnenwändeTragende Wände, Decken
Heizköper (meist)Heizungsanlage zentral
Einbauküche, BadeinrichtungWasserleitungen im Mauerwerk

Die genaue Abgrenzung steht in der Teilungserklärung Ihrer Wohnanlage — das wichtigste Dokument beim ETW-Kauf nach dem Kaufvertrag.

Ihre Pflichten als Wohnungseigentümer

  • Hausgeld zahlen: Monatlicher Beitrag zu Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten (typisch 2,50–5 €/m²)
  • Instandhaltungsrücklage: Anteil an der gemeinschaftlichen Reserve für größere Reparaturen
  • Beschlüsse der WEG einhalten: Auch wenn Sie dagegen gestimmt haben
  • Sondereigentum instand halten: Schäden, die auf Nachbarn durchschlagen, sind auf Ihre Kosten zu beheben
  • An der Eigentümerversammlung teilnehmen: Kein Recht zur völligen Passivität — besonders bei wichtigen Abstimmungen

Was dürfen Sie in Ihrer Wohnung ändern?

Im Sondereigentum können Sie frei gestalten: Böden tauschen, Wände streichen, Küche erneuern. Grenzen:

  • Tragende Wände dürfen nicht ohne Statik-Prüfung verändert werden
  • Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum brauchen WEG-Beschluss (z. B. Balkonanbau, Klimaanlage an der Fassade)
  • Lärm und Belästigung der Mitbewohner sind zu vermeiden (Hausordnung)
  • Vermietung ist grundsätzlich erlaubt — Kurzzeitvermietung (AirBnB) kann per Beschluss eingeschränkt werden

Rechte als Wohnungseigentümer

  • Nutzung des Gemeinschaftseigentums (Treppenhaus, Keller, Garten nach Teilungserklärung)
  • Teilnahme und Stimmrecht bei der Eigentümerversammlung
  • Anfechtung von Beschlüssen vor Gericht (innerhalb 1 Monat)
  • Einsicht in Verwaltungsunterlagen
  • Antrag auf Abberufung des Verwalters bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen

Mehr zur Eigentümerversammlung und wie Abstimmungen funktionieren: WEG-Eigentümerversammlung: Alles was Sie wissen müssen. Die laufenden Kosten als ETW-Eigentümer erklärt unser Artikel zum Hausgeld der Eigentumswohnung.

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