Was ist das Hausgeld?

Das Hausgeld (auch: Wohngeld bei WEG) ist die monatliche Vorauszahlung jedes Eigentümers auf die gemeinschaftlichen Kosten des Gebäudes. Es wird von der Hausverwaltung nach dem genehmigten Wirtschaftsplan berechnet.
Achtung: Hausgeld ≠ Nebenkosten für Eigennutzung. Das Hausgeld deckt die Gemeinschaftskosten — Ihre Heizung, Strom, Internet kommen oben drauf.
Was ist im Hausgeld enthalten?
| Bestandteil | Typischer Anteil |
|---|---|
| Instandhaltungsrücklage | 0,50–1,50 €/m²/Monat |
| Hausverwaltungsgebühr | 0,30–0,60 €/m²/Monat |
| Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht) | 0,20–0,50 €/m²/Monat |
| Allgemeinstrom (Treppenhaus, Aufzug) | 0,15–0,30 €/m²/Monat |
| Hausmeister / Reinigung / Garten | 0,20–0,50 €/m²/Monat |
| Heizung / Warmwasser (zentral) | 0,50–1,50 €/m²/Monat |
| Sonstige (Aufzugswartung, TÜV etc.) | 0,10–0,30 €/m²/Monat |
Gesamt typisch: 2,00–4,50 €/m²/Monat
Bei 70 m² Wohnung: 140–315 €/Monat
Was umlagefähig auf Mieter ist
Wenn Sie die Wohnung vermieten, dürfen Sie betriebskostenfähige Teile des Hausgelds auf den Mieter umlegen (Strom, Hausmeister, Versicherung, Heizung). Die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungsgebühr dürfen Sie NICHT umlegen.
Warum ein niedriges Hausgeld ein Warnsignal ist
Viele Verkäufer und Makler werben mit niedrigem Hausgeld. Aber: Zu niedrig bedeutet oft:
- Instandhaltungsrücklage wird zu wenig gebildet
- Nötige Sanierungen werden verschleppt
- Bald kommt eine Sonderumlage — und die kann Sie 5.000–20.000 € kosten
Faustregel: Mindestrücklage sollte 10–15 €/m² Wohnfläche pro Jahr betragen (für Gebäude über 20 Jahre eher 20–30 €/m²).
Hausgeld beim Kauf prüfen
- [ ] Aktuelle Jahresabrechnung anfordern
- [ ] Wirtschaftsplan für laufendes Jahr anfordern
- [ ] Stand der Instandhaltungsrücklage prüfen
- [ ] Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen: Welche Maßnahmen wurden beschlossen?
- [ ] Gibt es bereits beschlossene Sonderumlagen?
Hausgeld und Steuer
Als Vermieter: Hausgeld-Anteil, der nicht umlagefähig ist (Rücklage, Verwaltung), ist als Werbungskosten absetzbar. Als Eigennutzer: Nicht absetzbar (außer bei Arbeitszimmer-Nutzung).