Ratgeber

Hausgeld Eigentumswohnung: Was es ist, was es kostet und was oft vergessen wird

Das Hausgeld wird beim Wohnungskauf oft unterschätzt. Was es umfasst, wie hoch es typisch ist und warum ein zu niedriges Hausgeld ein Warnsignal ist.

Hausgeld Eigentumswohnung: Was es ist, was es kostet und was oft vergessen wird

Was ist das Hausgeld?

Hausgeld Eigentumswohnung: Was es ist, was es kostet und was oft vergessen wird

Das Hausgeld (auch: Wohngeld bei WEG) ist die monatliche Vorauszahlung jedes Eigentümers auf die gemeinschaftlichen Kosten des Gebäudes. Es wird von der Hausverwaltung nach dem genehmigten Wirtschaftsplan berechnet.

Achtung: Hausgeld ≠ Nebenkosten für Eigennutzung. Das Hausgeld deckt die Gemeinschaftskosten — Ihre Heizung, Strom, Internet kommen oben drauf.

Was ist im Hausgeld enthalten?

BestandteilTypischer Anteil
Instandhaltungsrücklage0,50–1,50 €/m²/Monat
Hausverwaltungsgebühr0,30–0,60 €/m²/Monat
Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht)0,20–0,50 €/m²/Monat
Allgemeinstrom (Treppenhaus, Aufzug)0,15–0,30 €/m²/Monat
Hausmeister / Reinigung / Garten0,20–0,50 €/m²/Monat
Heizung / Warmwasser (zentral)0,50–1,50 €/m²/Monat
Sonstige (Aufzugswartung, TÜV etc.)0,10–0,30 €/m²/Monat

Gesamt typisch: 2,00–4,50 €/m²/Monat
Bei 70 m² Wohnung: 140–315 €/Monat

Was umlagefähig auf Mieter ist

Wenn Sie die Wohnung vermieten, dürfen Sie betriebskostenfähige Teile des Hausgelds auf den Mieter umlegen (Strom, Hausmeister, Versicherung, Heizung). Die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungsgebühr dürfen Sie NICHT umlegen.

Warum ein niedriges Hausgeld ein Warnsignal ist

Viele Verkäufer und Makler werben mit niedrigem Hausgeld. Aber: Zu niedrig bedeutet oft:

  • Instandhaltungsrücklage wird zu wenig gebildet
  • Nötige Sanierungen werden verschleppt
  • Bald kommt eine Sonderumlage — und die kann Sie 5.000–20.000 € kosten

Faustregel: Mindestrücklage sollte 10–15 €/m² Wohnfläche pro Jahr betragen (für Gebäude über 20 Jahre eher 20–30 €/m²).

Hausgeld beim Kauf prüfen

  • [ ] Aktuelle Jahresabrechnung anfordern
  • [ ] Wirtschaftsplan für laufendes Jahr anfordern
  • [ ] Stand der Instandhaltungsrücklage prüfen
  • [ ] Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen: Welche Maßnahmen wurden beschlossen?
  • [ ] Gibt es bereits beschlossene Sonderumlagen?

Hausgeld und Steuer

Als Vermieter: Hausgeld-Anteil, der nicht umlagefähig ist (Rücklage, Verwaltung), ist als Werbungskosten absetzbar. Als Eigennutzer: Nicht absetzbar (außer bei Arbeitszimmer-Nutzung).

Weiterführende Ratgeber

Teilen: