Was ist eine Mietminderung?
Eine Mietminderung (§ 536 BGB) ist das Recht des Mieters, die Miete zu reduzieren, wenn die Wohnung einen Mangel hat, der ihre Tauglichkeit erheblich beeinträchtigt. Sie ist automatisch wirksam — der Vermieter muss ihr nicht zustimmen. Und sie ist keine Kündigung, kein Streit — sondern ein nüchternes Recht.
Wichtig: Die Mietminderung ist nur für die Zeit des Mangels zulässig. Sobald der Mangel beseitigt ist, muss die volle Miete wieder gezahlt werden.
Wann ist Mietminderung möglich?

Grundvoraussetzungen:
- Der Mangel beeinträchtigt die vertragsmäßige Nutzung erheblich
- Der Mieter hat den Mangel nicht selbst verursacht
- Der Mangel wurde dem Vermieter angezeigt
- Der Mangel war bei Vertragsabschluss nicht bekannt (oder wurde nicht übernommen)
Mietminderung-Tabelle: Typische Fälle und Höhen
| Mangel | Typische Minderungsquote |
|---|---|
| Heizungsausfall im Winter | 20–100 % (je nach Dauer) |
| Schimmel in der Wohnung | 10–20 % |
| Lärmbelästigung durch Baustelle | 5–20 % |
| Defekter Aufzug (Hochhaus) | 5–10 % |
| Kein Warmwasser | 10–15 % |
| Ungeziefer (Schaben, Mäuse) | 15–50 % |
| Undichtes Dach mit Wassereintritt | 10–30 % |
| Falscher Wohnflächenangabe (über 10 %) | Im Umfang der Abweichung |
Hinweis: Diese Tabelle zeigt Richtwerte aus Gerichtsurteilen — keine garantierten Sätze. Im Streitfall entscheidet der Einzelfall.
Schritt-für-Schritt: Mietminderung richtig umsetzen
- Mangel dokumentieren: Fotos mit Datum, schriftliche Notizen, ggf. Zeugen
- Mangel schriftlich anzeigen: Brief oder E-Mail an Vermieter mit Fristsetzung zur Beseitigung
- Minderungsquote bestimmen: Orientierung an Urteilen, ggf. Mieterverein befragen
- Minderung ankündigen: Schriftlich mitteilen, dass Sie ab nächstem Monat mindern
- Reduzierten Betrag überweisen: Differenz einbehalten (nicht auf Konto des Vermieters zurückhalten — das wäre Kündungsgrund!)
Achtung: Manche Mieter stellen alle Zahlungen ein — das ist falsch und kann zur Kündigung führen. Immer nur den angemessenen Minderungsbetrag einbehalten.
Kein Recht auf Mietminderung besteht bei
- Bagatellschäden ohne erhebliche Beeinträchtigung
- Mängeln, die der Mieter selbst verursacht hat
- Mängeln, die bei Vertragsabschluss bekannt waren und akzeptiert wurden
- Saisonalen Belästigungen ohne übermäßige Beeinträchtigung (Laub im Herbst, Blütenstaub)
Was bei der Wohnungsübergabe zu beachten ist: Übergabeprotokoll Wohnung. Ihre Rechte als Vermieter zur Nebenkostenabrechnung: Nebenkostenabrechnung prüfen.