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Kaufvertrag Immobilie prüfen: Worauf Sie achten müssen bevor Sie unterschreiben

Der Kaufvertrag ist bindend — und enthält oft Klauseln, die Käufer teuer zu stehen kommen. Was vor der Unterschrift geprüft werden muss, was nicht verhandelbar ist und was doch.

Kaufvertrag Immobilie prüfen: Worauf Sie achten müssen bevor Sie unterschreiben

Warum der Kaufvertrag so wichtig ist

Der notarielle Kaufvertrag ist das wichtigste Dokument beim Immobilienkauf — und unwiderruflich sobald beide Seiten unterschrieben haben. Wer jetzt einen Fehler macht oder Klauseln übersieht, trägt die Konsequenzen.

Gut zu wissen: Der Notar ist neutral — er prüft Rechtmäßigkeit, aber schützt nicht aktiv Ihre Interessen. Das müssen Sie selbst tun.

Der Ablauf bis zur Unterschrift

Kaufvertrag Immobilie prüfen: Worauf Sie achten müssen bevor Sie unterschreiben
  1. Einigung zwischen Käufer und Verkäufer (Preis, Bedingungen, Übergabe)
  2. Notar entwirft den Kaufvertrag (dauert 1–2 Wochen)
  3. Entwurf wird zugeschickt — mindestens 14 Tage vor Beurkundung (Pflicht!)
  4. Sie prüfen den Entwurf — idealerweise mit Anwalt
  5. Beurkundungstermin: Notar liest vollständig vor, beide Seiten unterschreiben
  6. Auflassungsvormerkung ins Grundbuch (Schutz für Käufer)

Was muss im Kaufvertrag stehen?

  • Vollständige Bezeichnung der Parteien (Vor-/Nachname, Geburtsdatum, Adresse)
  • Genaue Grundstücksbeschreibung (Flurstück, Gemarkung, Grundbuchblatt)
  • Kaufpreis (und ggf. Aufteilung auf Grundstück/Gebäude für steuerliche Abschreibung)
  • Zahlungsmodalitäten (Fälligkeit, Bankkonto)
  • Übergabetermin
  • Auflassungsvormerkung
  • Gewährleistungsausschluss (fast immer enthalten — was bedeutet das?)

Gewährleistungsausschluss: Was ist das und wie reagieren?

Fast alle Kaufverträge enthalten: "Der Kaufgegenstand wird in dem Zustand verkauft, wie er dem Käufer bekannt ist." Das schließt die gesetzliche Gewährleistung weitgehend aus.

Ausnahme: Arglistig verschwiegene Mängel. Wenn der Verkäufer einen Schimmelbefall kannte und verschwiegen hat, haftet er trotz Ausschluss — und muss Schadensersatz leisten.

Was Sie tun können: Vor Kauf Gutachter beauftragen. Mängel die Sie kennen schriftlich festhalten. Nie auf mündliche Zusagen verlassen — nur was im Vertrag steht, gilt.

Rote Flaggen im Kaufvertrag

  • Unklare Lastenfreiheit: Wer zahlt offene Grundschulden und Hypotheken? Wann werden sie gelöscht?
  • Altlasten-Klausel: Wer haftet für bekannte oder unbekannte Altlasten im Boden?
  • WEG-Sonderumlage: Wurde eine beschlossene Sonderumlage erwähnt? Wer zahlt sie — Käufer oder Verkäufer?
  • Ausstattung: Was ist "Zubehör" und bleibt im Haus? Was nimmt Verkäufer mit?
  • Übergabe Mietsache: Wenn vermietet — geht der Mietvertrag automatisch über (ja, § 566 BGB), aber Mieter muss informiert werden

Was Sie verhandeln können

  • Einbauküche bleibt (separat im Vertrag vereinbaren)
  • Fälligkeitstermin der Zahlung (z. B. nach Finanzierungsbestätigung)
  • Rücktrittsrecht bei Finanzierungsversagen (Finanzierungsvorbehalt)
  • Wer zahlt Notar-/Grundbuchkosten (üblicherweise Käufer, aber verhandelbar)

Checklist: Vor dem Notartermin

  • [ ] Entwurf vollständig gelesen (jedes Wort, jede Klausel)?
  • [ ] Grundbuchauszug vorliegend und auf Belastungen geprüft?
  • [ ] Altlasten-Auskunft beim Umweltamt eingeholt?
  • [ ] WEG-Unterlagen auf offene Beschlüsse und Sonderumlagen geprüft?
  • [ ] Finanzierungsbestätigung der Bank vorliegend?
  • [ ] Optional: Anwalt hat Entwurf geprüft?
  • [ ] Übergabetermin mit Vorbesitzer abgestimmt?

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