Wer eine Eigentumswohnung kauft oder vermietet, kommt um das Hausgeld nicht herum. Doch viele Käufer unterschätzen, was im Hausgeld steckt — und was sie selbst zusätzlich zahlen müssen.
Was ist das Hausgeld?
Das Hausgeld ist der monatliche Vorauszahlungsbetrag, den Eigentümer an die WEG-Verwaltung zahlen. Es finanziert alle gemeinschaftlichen Kosten des Gebäudes und der Anlage.
Zusammensetzung des Hausgeldes

| Bestandteil | Typischer Anteil |
|---|---|
| Betriebskosten (Heizung, Wasser, Strom Gemeinschaftsflächen) | 40–60 % |
| Hausverwaltung | 10–20 % |
| Instandhaltungsrücklage | 15–30 % |
| Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht) | 5–10 % |
| Grundsteuer (Gemeinschaftsanteil) | 3–8 % |
Was ist NICHT im Hausgeld enthalten?
- Strom und Gas für die eigene Wohnung
- Internet und Telefon
- Reparaturen innerhalb der Wohnung (Sondereigentum)
- Ihre eigene Grundsteuer (wird anteilig berechnet, aber in manchen WEGs separat)
- Kredit-Tilgung und Zinsen Ihrer Finanzierung
Wie hoch ist ein typisches Hausgeld?
| Lage / Objekt | Typisches Hausgeld / m² |
|---|---|
| Einfaches Stadthaus, Altbau | 2,50–4,00 €/m² |
| Modernes Wohnhaus, Aufzug | 3,00–5,00 €/m² |
| Luxusanlage mit Tiefgarage, Concierge | 5,00–10,00 €/m² |
Bei einer 70 m² Wohnung bedeutet das: 175–350 € Hausgeld im Monat — je nach Gebäude und Lage.
Instandhaltungsrücklage: Wie viel ist genug?
Die Instandhaltungsrücklage (IHR) soll größere Reparaturen finanzieren (Dach, Fassade, Aufzug). Faustformel nach II. BV:
- Gebäude unter 22 Jahre: 7,10 €/m² / Jahr
- Gebäude über 22 Jahre: 11,50 €/m² / Jahr
- Gebäude über 32 Jahre: 14,90 €/m² / Jahr
Zu geringe Rücklage = Risiko für Sonderumlage (Nachzahlung aller Eigentümer bei großer Reparatur).
Hausgeld beim Kauf prüfen
- ☑ Aktuelle Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan anfordern
- ☑ Höhe der Instandhaltungsrücklage prüfen (reicht sie für das Alter des Gebäudes?)
- ☑ Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen lesen
- ☑ Offene Beschlüsse oder geplante Sanierungen identifizieren
- ☑ Hausgeld-Rückstand des Vorbesitzers klären (haftet der Käufer?)
Mehr: Hausgeld-Erhöhung: Was tun? | Pflichten als Wohnungseigentümer