Ratgeber

Hausgeld bei der Eigentumswohnung: Was ist enthalten und was nicht?

Das Hausgeld ist mehr als Nebenkosten. Was WEG-Eigentümer monatlich zahlen, woraus es sich zusammensetzt und wie Sie prüfen, ob der Betrag angemessen ist.

Hausgeld bei der Eigentumswohnung: Was ist enthalten und was nicht?

Wer eine Eigentumswohnung kauft oder vermietet, kommt um das Hausgeld nicht herum. Doch viele Käufer unterschätzen, was im Hausgeld steckt — und was sie selbst zusätzlich zahlen müssen.

Was ist das Hausgeld?

Das Hausgeld ist der monatliche Vorauszahlungsbetrag, den Eigentümer an die WEG-Verwaltung zahlen. Es finanziert alle gemeinschaftlichen Kosten des Gebäudes und der Anlage.

Zusammensetzung des Hausgeldes

Hausgeld bei der Eigentumswohnung: Was ist enthalten und was nicht?
BestandteilTypischer Anteil
Betriebskosten (Heizung, Wasser, Strom Gemeinschaftsflächen)40–60 %
Hausverwaltung10–20 %
Instandhaltungsrücklage15–30 %
Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht)5–10 %
Grundsteuer (Gemeinschaftsanteil)3–8 %

Was ist NICHT im Hausgeld enthalten?

  • Strom und Gas für die eigene Wohnung
  • Internet und Telefon
  • Reparaturen innerhalb der Wohnung (Sondereigentum)
  • Ihre eigene Grundsteuer (wird anteilig berechnet, aber in manchen WEGs separat)
  • Kredit-Tilgung und Zinsen Ihrer Finanzierung

Wie hoch ist ein typisches Hausgeld?

Lage / ObjektTypisches Hausgeld / m²
Einfaches Stadthaus, Altbau2,50–4,00 €/m²
Modernes Wohnhaus, Aufzug3,00–5,00 €/m²
Luxusanlage mit Tiefgarage, Concierge5,00–10,00 €/m²

Bei einer 70 m² Wohnung bedeutet das: 175–350 € Hausgeld im Monat — je nach Gebäude und Lage.

Instandhaltungsrücklage: Wie viel ist genug?

Die Instandhaltungsrücklage (IHR) soll größere Reparaturen finanzieren (Dach, Fassade, Aufzug). Faustformel nach II. BV:

  • Gebäude unter 22 Jahre: 7,10 €/m² / Jahr
  • Gebäude über 22 Jahre: 11,50 €/m² / Jahr
  • Gebäude über 32 Jahre: 14,90 €/m² / Jahr

Zu geringe Rücklage = Risiko für Sonderumlage (Nachzahlung aller Eigentümer bei großer Reparatur).

Hausgeld beim Kauf prüfen

  • ☑ Aktuelle Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan anfordern
  • ☑ Höhe der Instandhaltungsrücklage prüfen (reicht sie für das Alter des Gebäudes?)
  • ☑ Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen lesen
  • ☑ Offene Beschlüsse oder geplante Sanierungen identifizieren
  • ☑ Hausgeld-Rückstand des Vorbesitzers klären (haftet der Käufer?)

Mehr: Hausgeld-Erhöhung: Was tun? | Pflichten als Wohnungseigentümer

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