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Hausgeld-Erhöhung: Was tun wenn das Hausgeld steigt?

Steigende Hausgelder belasten ETW-Eigentümer und Vermieter. Was hinter Hausgeld-Erhöhungen steckt, wann sie rechtmäßig sind, und welche Möglichkeiten Sie als Eigentümer haben.

Hausgeld-Erhöhung: Was tun wenn das Hausgeld steigt?

Warum steigt das Hausgeld?

Hausgeld-Erhöhung: Was tun wenn das Hausgeld steigt?

Das Hausgeld kann aus verschiedenen Gründen erhöht werden — nicht alle sind gleich berechtigt:

  • Gestiegene Betriebskosten: Energie, Wasser, Versicherungen, Hausmeister — Inflation schlägt durch
  • Erhöhung der Instandhaltungsrücklage: Bei alten Gebäuden oder nach großen Sanierungen
  • Beschlossene Sonderumlage: Für eine konkrete, teure Maßnahme (Dacherneuerung etc.)
  • Neue Dienstleistungen: Hauswart, neue Grünpflege, Aufzugswartung
  • Verwalterhonorare gestiegen

Wann ist eine Hausgeld-Erhöhung rechtmäßig?

Das Hausgeld wird im jährlichen Wirtschaftsplan festgelegt und von der Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss bestätigt. Voraussetzungen für eine rechtmäßige Erhöhung:

  • Beschluss in der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit
  • Wirtschaftsplan wurde ordnungsgemäß aufgestellt und verteilt
  • Erhöhung steht in angemessenem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten

Erhöhungen ohne Beschluss sind unwirksam. Auch rückwirkende Erhöhungen sind rechtlich problematisch.

Was können Sie als Eigentümer tun?

  • Wirtschaftsplan prüfen: Stimmt die Aufschlüsselung der Kosten? Wo liegen die größten Positionen?
  • Vergleich anstellen: Liegen die Kosten im Rahmen (z. B. Verwalterhonorare, Versicherungsprämien)?
  • Beschluss anfechten: Wenn der Beschluss formelle Fehler hat oder die Erhöhung unverhältnismäßig ist — innerhalb 1 Monat beim Amtsgericht
  • Hausverwaltung wechseln: Bei dauerhaft schlechter Verwaltung können Eigentümer per Beschluss einen neuen Verwalter wählen
  • Energiekosten optimieren: Gemeinschaft kann Angebote einholen und Verträge neu verhandeln

Was dürfen Vermieter weitergeben?

Als Vermieter einer ETW können Sie einen Teil des Hausgelds auf den Mieter umlegen — aber nicht alles. Umlagefähig auf den Mieter (Betriebskosten nach BetrKV):

  • Heizkosten, Warmwasser
  • Wasser/Abwasser
  • Aufzug, Gebäudereinigung, Gartenpflege
  • Hausmeister, Allgemeinstrom
  • Versicherungen (anteilig)

Nicht umlagefähig (trägt Vermieter allein): Instandhaltungsrücklage, Verwaltungskosten, Reparaturen. Mehr zum Thema Hausgeld: Hausgeld der Eigentumswohnung verstehen und Instandhaltungsrücklage berechnen.

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