Warum steigt das Hausgeld?

Das Hausgeld kann aus verschiedenen Gründen erhöht werden — nicht alle sind gleich berechtigt:
- Gestiegene Betriebskosten: Energie, Wasser, Versicherungen, Hausmeister — Inflation schlägt durch
- Erhöhung der Instandhaltungsrücklage: Bei alten Gebäuden oder nach großen Sanierungen
- Beschlossene Sonderumlage: Für eine konkrete, teure Maßnahme (Dacherneuerung etc.)
- Neue Dienstleistungen: Hauswart, neue Grünpflege, Aufzugswartung
- Verwalterhonorare gestiegen
Wann ist eine Hausgeld-Erhöhung rechtmäßig?
Das Hausgeld wird im jährlichen Wirtschaftsplan festgelegt und von der Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss bestätigt. Voraussetzungen für eine rechtmäßige Erhöhung:
- Beschluss in der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit
- Wirtschaftsplan wurde ordnungsgemäß aufgestellt und verteilt
- Erhöhung steht in angemessenem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten
Erhöhungen ohne Beschluss sind unwirksam. Auch rückwirkende Erhöhungen sind rechtlich problematisch.
Was können Sie als Eigentümer tun?
- Wirtschaftsplan prüfen: Stimmt die Aufschlüsselung der Kosten? Wo liegen die größten Positionen?
- Vergleich anstellen: Liegen die Kosten im Rahmen (z. B. Verwalterhonorare, Versicherungsprämien)?
- Beschluss anfechten: Wenn der Beschluss formelle Fehler hat oder die Erhöhung unverhältnismäßig ist — innerhalb 1 Monat beim Amtsgericht
- Hausverwaltung wechseln: Bei dauerhaft schlechter Verwaltung können Eigentümer per Beschluss einen neuen Verwalter wählen
- Energiekosten optimieren: Gemeinschaft kann Angebote einholen und Verträge neu verhandeln
Was dürfen Vermieter weitergeben?
Als Vermieter einer ETW können Sie einen Teil des Hausgelds auf den Mieter umlegen — aber nicht alles. Umlagefähig auf den Mieter (Betriebskosten nach BetrKV):
- Heizkosten, Warmwasser
- Wasser/Abwasser
- Aufzug, Gebäudereinigung, Gartenpflege
- Hausmeister, Allgemeinstrom
- Versicherungen (anteilig)
Nicht umlagefähig (trägt Vermieter allein): Instandhaltungsrücklage, Verwaltungskosten, Reparaturen. Mehr zum Thema Hausgeld: Hausgeld der Eigentumswohnung verstehen und Instandhaltungsrücklage berechnen.