Immobilienverkauf

Wohnung aufteilen und als ETW verkaufen: So geht die Umwandlung in Eigentumswohnungen

Ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufzuteilen kann den Gesamtwert erheblich steigern. Was rechtlich nötig ist, welche Kosten entstehen, und wann sich die Aufteilung lohnt.

Wohnung aufteilen und als ETW verkaufen: So geht die Umwandlung in Eigentumswohnungen

Warum lohnt sich die Aufteilung?

Wohnung aufteilen und als ETW verkaufen: So geht die Umwandlung in Eigentumswohnungen

Der Gesamtwert eines Mehrfamilienhauses liegt oft 20–40 % unter der Summe der einzelnen ETW-Werte. Wer ein Mehrfamilienhaus kauft, aufteilt und dann einzeln verkauft, kann erhebliche Gewinne erzielen. Aber es gibt rechtliche Hürden, Kostenblöcke und steuerliche Fallstricke.

Der rechtliche Prozess: Was ist nötig?

  1. Abgeschlossenheitsbescheinigung: Jede Wohnung muss baulich abgeschlossen sein (eigener Zugang, eigene Küche, eigenes Bad). Wird vom Bauordnungsamt ausgestellt.
  2. Teilungserklärung: Notariell beurkundetes Dokument, das das Gebäude in Sondereigentum (je Wohnung) und Gemeinschaftseigentum aufteilt. Enthält: Nutzungsrechte, Kostenverteilung, Hausordnung.
  3. Grundbucheintragung: Für jede ETW wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.
  4. Eigentümergemeinschaft (WEG): Entsteht automatisch mit Aufteilung — alle Eigentümer bilden die WEG.

Kosten der Aufteilung

PositionKosten
Notar (Teilungserklärung)2.000–6.000 €
Abgeschlossenheitsbescheinigung200–800 € (Bauordnungsamt)
Architekt (Aufteilungsplan)1.500–5.000 €
Grundbucheintragung (je Einheit)500–1.500 € pro ETW
Gesamt (5-Familienhaus)ca. 10.000–20.000 €

Schutz der Mieter: Was das Umwandlungsverbot bedeutet

In angespannten Wohnungsmärkten (die meisten deutschen Großstädte) gibt es ein Umwandlungsverbot: Vermietete Wohnungen in Mehrfamilienhäusern dürfen ohne Genehmigung nicht in ETW umgewandelt werden. Ausnahmen:

  • Weniger als 5 Wohneinheiten: Oft ausgenommen
  • Alle Wohnungen werden an Mieter verkauft (Vorkaufsrecht Mieter!)
  • Genehmigung der zuständigen Behörde

Und: Bestehende Mieter haben nach Umwandlung ein Vorkaufsrecht auf ihre Wohnung (§ 577 BGB). Mehr dazu: Vorkaufsrecht bei Immobilien. Zum Immobilienverkauf ohne Makler: Ohne Makler verkaufen.

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