Kapitalanlage

Mehrfamilienhaus aufteilen und als ETW verkaufen: Was es bringt und was es kostet

Ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufzuteilen kann den Gesamtwert um 20–40 % steigern. Was die Aufteilung kostet, wie sie rechtlich funktioniert und wann sie sinnvoll ist.

Mehrfamilienhaus aufteilen und als ETW verkaufen: Was es bringt und was es kostet

Warum Aufteilung den Wert steigert

Mehrfamilienhaus aufteilen und als ETW verkaufen: Was es bringt und was es kostet

Ein Mehrfamilienhaus als Ganzes wird nach dem Ertragswertverfahren bewertet — der Kaufpreisfaktor liegt oft bei 15–25. Einzelne Eigentumswohnungen hingegen werden nach dem Vergleichswertverfahren bewertet und erzielen oft 25–40 % höhere Quadratmeterpreise als das Gesamthaus.

Mehr zu den Bewertungsverfahren in unserem Ratgeber zum Mehrfamilienhaus-Investment.

Rechtliche Voraussetzungen der Aufteilung

  1. Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Baurechtsamt (jede Wohnung muss baulich selbstständig sein: eigener Eingang, eigene Küche, eigenes Bad)
  2. Teilungserklärung (Notar): Legt Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum fest
  3. Eintragung ins Grundbuch: Für jede Einheit separates Grundbuchblatt
  4. WEG-Gemeinschaft entsteht automatisch

Kosten der Aufteilung

KostenpositionTypisch
Architektenplan für Abgeschlossenheit2.000–5.000 €
Abgeschlossenheitsbescheinigung100–500 € (Behördengebühr)
Notarkosten (Teilungserklärung)2.000–5.000 €
Grundbuchkosten (pro Einheit)500–1.500 € je ETW
Ggf. bauliche Anpassungen0–50.000 € (je nach Zustand)
Gesamt (typisch 4 ETW)10.000–30.000 €

Wann ist die Aufteilung sinnvoll?

  • Sie wollen das Haus schrittweise verkaufen (steueroptimiert über mehrere Jahre)
  • Sie wollen Teile behalten und vermieten, andere verkaufen
  • Der Einzelpreis je ETW liegt deutlich über dem Anteil am Gesamtkaufpreis
  • Familiäre Situation: Haus auf mehrere Erben aufteilen

Risiken der Aufteilung

  • Mieter müssen bei Umwandlung in ETW informiert werden → Vorkaufsrecht nach § 577 BGB
  • Kündigungsschutz-Verschärfung: Eigenbedarf erst nach 3–10 Jahren zulässig (je nach Gemeinde)
  • WEG-Streitigkeiten nach Aufteilung wenn Käufer verschiedene Interessen haben

Weiterführende Ratgeber

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