Ratgeber

Betriebskosten auf Mieter umlegen: Was ist erlaubt, was nicht?

Nebenkostenabrechnung für Vermieter: Welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen, wie man richtig abrechnet und häufige Fehler vermeidet.

Betriebskosten auf Mieter umlegen: Was ist erlaubt, was nicht?

Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen?

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt fest, welche Kosten Vermieter auf Mieter umlegen dürfen. Die Liste ist abschließend — was nicht draufsteht, darf nicht auf den Mieter übertragen werden. Fehler in der Nebenkostenabrechnung sind häufig und führen zu Rückzahlungsansprüchen.

Umlagefähige Betriebskosten (§ 2 BetrKV)

Betriebskosten auf Mieter umlegen: Was ist erlaubt, was nicht?
KostenartUmlagefähig?Details
GrundsteuerJaVollständig
Wasser (Kaltwasser, Entwässerung)Jainkl. Zählermiete
WarmwasserJaNur verbrauchsabhängig nach HKVO
Heizung (Zentralheizung)JaVerbrauchsabhängig nach HKVO
Fahrstuhl (Wartung, Strom)Jaauch wenn Mieter EG bewohnt
StraßenreinigungJaKommunale Gebühr
MüllentsorgungJaKommunale Gebühr
GebäudereinigungJaTreppenhausreinigung etc.
GartenpflegeJaGemeinschaftsflächen
HausmeisterJa (anteilig)Nicht: Reparaturen und Verwaltung
GebäudeversicherungJaFeuer, Wasser, Sturm
Haftpflichtversicherung GebäudeJaNicht Eigentümerhaftpflicht privat
Antenne/KabelJaWenn gemeinschaftlich
SchornsteinreinigungJaWenn Zentralheizung mit Schornstein

NICHT umlagefähige Kosten

  • Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Buchführung, Steuerberater
  • Instandhaltungskosten: Reparaturen, Erneuerungen
  • Instandhaltungsrücklage (WEG)
  • Hausmeister-Reparaturarbeiten
  • Leerstandskosten: Leerstehende Wohnung trägt Vermieter allein
  • Finanzierungskosten: Kreditzinsen
  • Eigentümerhaftpflicht privat

Formelle Anforderungen der Nebenkostenabrechnung

  • Frist: Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
  • Gesamtkosten: Jede Position mit Gesamtbetrag angeben
  • Umlageschlüssel: Wie wird verteilt? (Wohnfläche, Kopfzahl, Verbrauch)
  • Mieteranteil: Klar ausgewiesen
  • Vorauszahlungen: Aufgeführt und verrechnet
  • Belegeinsicht: Mieter hat Recht auf Einsicht in alle Belege

Häufige Fehler bei Nebenkostenabrechnungen

  1. Nicht umlagefähige Kosten eingestellt (Verwaltung, Instandhaltung)
  2. Falscher Umlageschlüssel verwendet
  3. Frist versäumt (Abrechnung nach 12 Monaten = Nachforderungen verfallen)
  4. Heizkosten nicht nach HKVO verbrauchsabhängig abgerechnet
  5. Kosten für leerstehende Wohnungen auf Mieter umgelegt

Checkliste: Nebenkostenabrechnung erstellen

  • ☐ Alle Positionen gegen BetrKV § 2 prüfen
  • ☐ Verwaltungskosten und Instandhaltung entfernt?
  • ☐ Heizkosten: mind. 50 % verbrauchsabhängig?
  • ☐ Umlageschlüssel konsistent?
  • ☐ Frist beachtet: Spätestens 12 Monate nach Abrechnungsjahresende
  • ☐ Belege vorhanden und auf Anfrage bereit?
  • ☐ Vorauszahlungen des Mieters korrekt verrechnet?

Mehr: Erstvermieter Tipps | Hausgeld und WEG-Kosten | Steuern als Vermieter.

Teilen: