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Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Immobilien von der Steuer absetzen

Handwerker, Reinigung, Gartenpflege — viele Kosten rund um Ihre Immobilie können Sie direkt von der Steuer absetzen. Was gilt und wie Sie maximal sparen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Immobilien von der Steuer absetzen

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind Tätigkeiten, die Sie für Ihre eigene Wohnung oder Ihr Haus in Anspruch nehmen. Das Finanzamt belohnt diese mit direkten Steuerermäßigungen — also einem Abzug direkt von der Steuerschuld, nicht nur vom Einkommen. Das macht diese Regelung besonders wertvoll.

Die drei Kategorien im Überblick

Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Immobilien von der Steuer absetzen
KategorieHöchstbetragSteuerermäßigung (20 %)Max. Ersparnis
Minijob-Haushaltshilfe (§ 35a Abs. 1)2.550 €510 €510 €/Jahr
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2)20.000 €4.000 €4.000 €/Jahr
Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3)6.000 €1.200 €1.200 €/Jahr

Gesamt: Bis zu 5.710 € Steuerersparnis pro Jahr möglich!

Was ist abzugsfähig? Beispiele

Haushaltsnahe Dienstleistungen (bis 20.000 €):

  • Haushaltshilfe (nicht über Minijob), Au-pair
  • Kinderbetreuung durch Haushaltshilfe zu Hause
  • Pflege- und Betreuungsleistungen (zu Hause)
  • Gartenarbeit, Rasenmähen, Schneeschippen
  • Reinigungsarbeiten im Privathaushalt

Handwerkerleistungen (bis 6.000 €):

  • Renovierung, Tapezieren, Streichen
  • Wartung der Heizungsanlage
  • Schornsteinfeger, Dachrinnenreinigung
  • Pflaster- und Terrassenarbeiten
  • Reparatur von Haushaltsgeräten in der Wohnung

Was ist NICHT abzugsfähig

  • Materialkosten (nur Lohn zählt — immer Rechnung mit Arbeits- und Materialanteil getrennt!)
  • Barzahlungen (unbedingt auf Konto überweisen!)
  • Neubaumaßnahmen (nur für Bestand/Renovierung)
  • Kosten, die als Werbungskosten abgezogen werden (Vermieter)
  • Leistungen im Betrieb (nur Privathaushalt)

Für Vermieter: andere Regelung

Wer Renovierungskosten als Vermieter hat, setzt diese als Werbungskosten ab — in voller Höhe (kein 20 %-Abzug). Die § 35a-Regelung gilt nur für selbstgenutzte Wohnungen/Häuser. Beides geht nicht gleichzeitig für dieselbe Maßnahme.

Checkliste: Haushaltsnahe Dienstleistungen korrekt absetzen

  • ☐ Rechnung aufbewahren — immer mit Arbeitskosten separat ausgewiesen
  • ☐ Zahlung per Überweisung (kein Bargeld!)
  • ☐ Höchstbeträge je Kategorie im Blick behalten
  • ☐ Anlage HH in der Steuererklärung ausfüllen
  • ☐ Wohngemeinschaften: Jeder Mitbewohner nutzt die Regelung für seinen Anteil
  • ☐ Mehr Tipps: AfA für Vermieter

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