Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind Tätigkeiten, die Sie für Ihre eigene Wohnung oder Ihr Haus in Anspruch nehmen. Das Finanzamt belohnt diese mit direkten Steuerermäßigungen — also einem Abzug direkt von der Steuerschuld, nicht nur vom Einkommen. Das macht diese Regelung besonders wertvoll.
Die drei Kategorien im Überblick

| Kategorie | Höchstbetrag | Steuerermäßigung (20 %) | Max. Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Minijob-Haushaltshilfe (§ 35a Abs. 1) | 2.550 € | 510 € | 510 €/Jahr |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2) | 20.000 € | 4.000 € | 4.000 €/Jahr |
| Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3) | 6.000 € | 1.200 € | 1.200 €/Jahr |
Gesamt: Bis zu 5.710 € Steuerersparnis pro Jahr möglich!
Was ist abzugsfähig? Beispiele
Haushaltsnahe Dienstleistungen (bis 20.000 €):
- Haushaltshilfe (nicht über Minijob), Au-pair
- Kinderbetreuung durch Haushaltshilfe zu Hause
- Pflege- und Betreuungsleistungen (zu Hause)
- Gartenarbeit, Rasenmähen, Schneeschippen
- Reinigungsarbeiten im Privathaushalt
Handwerkerleistungen (bis 6.000 €):
- Renovierung, Tapezieren, Streichen
- Wartung der Heizungsanlage
- Schornsteinfeger, Dachrinnenreinigung
- Pflaster- und Terrassenarbeiten
- Reparatur von Haushaltsgeräten in der Wohnung
Was ist NICHT abzugsfähig
- Materialkosten (nur Lohn zählt — immer Rechnung mit Arbeits- und Materialanteil getrennt!)
- Barzahlungen (unbedingt auf Konto überweisen!)
- Neubaumaßnahmen (nur für Bestand/Renovierung)
- Kosten, die als Werbungskosten abgezogen werden (Vermieter)
- Leistungen im Betrieb (nur Privathaushalt)
Für Vermieter: andere Regelung
Wer Renovierungskosten als Vermieter hat, setzt diese als Werbungskosten ab — in voller Höhe (kein 20 %-Abzug). Die § 35a-Regelung gilt nur für selbstgenutzte Wohnungen/Häuser. Beides geht nicht gleichzeitig für dieselbe Maßnahme.
Checkliste: Haushaltsnahe Dienstleistungen korrekt absetzen
- ☐ Rechnung aufbewahren — immer mit Arbeitskosten separat ausgewiesen
- ☐ Zahlung per Überweisung (kein Bargeld!)
- ☐ Höchstbeträge je Kategorie im Blick behalten
- ☐ Anlage HH in der Steuererklärung ausfüllen
- ☐ Wohngemeinschaften: Jeder Mitbewohner nutzt die Regelung für seinen Anteil
- ☐ Mehr Tipps: AfA für Vermieter
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