Grunderwerbsteuer: Ein teurer Posten beim Immobilienkauf
Je nach Bundesland beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises. Bei einem Haus für 500.000 € in NRW (6,5 %) sind das 32.500 € — allein für den Fiskus. Kein Wunder, dass viele Käufer nach legalen Sparwegen suchen. Einige funktionieren, andere sind riskant. Hier erfahren Sie, was wirklich erlaubt ist.
Methode 1: Inventar im Kaufvertrag ausweisen

Wenn Sie Möbel, Einbauküchen, Gartenanlagen, Zäune oder andere bewegliche Gegenstände separat im Kaufvertrag ausweisen, fällt auf deren Wert keine Grunderwerbsteuer an. Voraussetzung: Der Wert muss realistisch und marküblich sein. Überhöhte Inventarwerte werden vom Finanzamt beanstandet.
Beispiel: Haus für 400.000 €, Inventar 15.000 € separat bewertet → Grunderwerbsteuer nur auf 385.000 € → Ersparnis bei 6,5 %: 975 €
Grenze: Inventarwert sollte 10–15 % des Kaufpreises nicht übersteigen und muss realem Wert entsprechen. Finanzamt kann nachfragen und eigene Bewertung vornehmen.
Methode 2: Share Deal (Nur für Unternehmen relevant)
Bei gewerblichen Immobilientransaktionen nutzen große Investoren sogenannte Share Deals: Statt der Immobilie selbst wird die Gesellschaft (GmbH, GbR) verkauft, der die Immobilie gehört. Bis 2021 konnten so unter 95 % Anteile steuerfrei übertragen werden. Das Gesetz wurde 2021 verschärft (jetzt 90 % Grenze, 10-Jahres-Haltefrist). Für Privatpersonen irrelevant.
Methode 3: Familienangehörige — steuerfreie Übertragungen
Immobilienübertragungen zwischen direkten Verwandten in gerader Linie (Eltern ↔ Kinder, Ehepartner) sind grunderwerbsteuerfrei (§ 3 GrEStG). Das bedeutet:
- Kauf von den Eltern: Keine Grunderwerbsteuer
- Schenkung an Kinder: Keine Grunderwerbsteuer (aber ggf. Schenkungsteuer)
- Übertragung unter Eheleuten: Steuerfrei
- Geschwister, Onkel/Tante, Nichten: Grunderwerbsteuer fällt an!
Was NICHT funktioniert
- Schwarzgeld / "Zweiter Kaufvertrag": Illegal, strafrechtlich relevant, Finanzamt prüft Marktpreise
- Überhöhter Inventarwert: Finanzamt kann eigene Wertansätze durchsetzen
- Falsches Bundesland wählen: Grunderwerbsteuer richtet sich nach Grundstückslage, nicht Wohnsitz
Wann lohnt es sich besonders zu sparen?
In Bundesländern mit hoher Grunderwerbsteuer (Berlin 6 %, Hessen 6 %, NRW 6,5 %) lohnt sich jede legale Sparmaßnahme mehr als in Bayern (3,5 %). Bei hohem Inventarwert (vollmöbliert, Einbauküche, Gartenanlage) unbedingt separate Ausweisung prüfen.
Checkliste: Grunderwerbsteuer reduzieren
- ☐ Inventar wertmäßig ermitteln und separat im Kaufvertrag auflisten
- ☐ Familienbezug prüfen: Kauf von/an Verwandte grader Linie?
- ☐ Bundesland: Lage der Immobilie bestimmt den Steuersatz
- ☐ Inventarwert realistisch halten — Finanzamt prüft
- ☐ Rechtsanwalt oder Notar für optimale Kaufvertragsgestaltung
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