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WEG-Reform: Die wichtigsten Änderungen und was sie für Eigentümer bedeuten

Das Wohnungseigentumsgesetz wurde 2020 grundlegend reformiert. Was hat sich geändert, was gilt für Eigentumsübertragungen, Beschlüsse und Verwalterrechte?

WEG-Reform: Die wichtigsten Änderungen und was sie für Eigentümer bedeuten

WEG-Reform 2020 — was sich geändert hat

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde zum 1. Dezember 2020 umfassend reformiert. Die Reform brachte bedeutende Vereinfachungen für Eigentümergemeinschaften — aber auch neue Rechte und Pflichten. Was müssen Eigentümer und Vermieter wissen?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

WEG-Reform: Die wichtigsten Änderungen und was sie für Eigentümer bedeuten

1. Barrierereduzierung auf Mehrheitsbeschluss

Vor der Reform: Einstimmigkeit für bauliche Veränderungen. Nach der Reform: Einfache Mehrheit reicht für viele Maßnahmen, die die Wohnanlage verbessern — z. B. Barrierefreiheit, Ladeinfrastruktur für E-Autos, Einbruchschutz.

2. Gestärktes Individualrecht auf Gestattung

Jeder Eigentümer hat jetzt einen Anspruch auf Genehmigung bestimmter baulicher Veränderungen auf eigene Kosten — wenn die Maßnahme den anderen Eigentümern nicht schadet. Zum Beispiel: Rollstuhlrampe, barrierefreier Eingang, Wallbox.

3. Stärkung des Verwalters

Der Verwalter hat mehr eigenständige Handlungsbefugnisse erhalten. Er kann ohne Beschluss Maßnahmen bis zu einem bestimmten Schwellenwert (im Wirtschaftsplan festgelegt) durchführen. Vorteil: Schnellere Reaktion bei dringenden Reparaturen.

4. Online-Eigentümerversammlung möglich

Seit 2020 können Eigentümerversammlungen hybrid oder vollständig online durchgeführt werden — wenn alle Eigentümer zustimmen. Erleichterung für große Gemeinschaften oder räumlich verteilte Eigentümer.

5. Zertifizierter Verwalter

Jeder Eigentümer hat das Recht, einen "zertifizierten Verwalter" nach § 26a WEG zu fordern. Der Verwalter muss dann eine Zertifizierungsprüfung bei der IHK abgelegt haben. Übergangszeit bis Ende 2022 lief aus.

6. Beschlussfassung ohne Versammlung

Beschlüsse können jetzt schriftlich (Umlaufbeschluss) gefasst werden — aber nur wenn alle Eigentümer zustimmen. Früher war dafür Einstimmigkeit in der Abstimmung nötig; jetzt reicht Einstimmigkeit über den Weg der Beschlussfassung.

Was hat sich NICHT geändert?

  • Grundstruktur von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bleibt
  • Notarielle Beurkundung bei Eigentumsübertragung bleibt Pflicht
  • Hausgeldpflicht bleibt unverändert
  • Beschlussfähigkeit der Versammlung (Einladungspflicht)

Praktische Auswirkungen für Eigentümer

  • Ladestation für E-Auto: Können Sie jetzt per Mehrheitsbeschluss durchsetzen
  • Barrierefreier Umbau: Anspruch auf Genehmigung auf eigene Kosten
  • Verwalter fristlos abberufen: Einfacher als vor der Reform (mit 50 %+ Mehrheit)
  • Hausgeldabrechnungen: Klarer strukturiert, Abrechnung muss jetzt Kontoauszüge nachweisen

Checkliste: WEG-Reform im Alltag umsetzen

  • Verwaltervertrag prüfen: Entspricht er dem neuen WEG?
  • Wirtschaftsplan: Ist ein Schwellenwert für Verwalter-Eigenhandeln festgelegt?
  • Zertifizierter Verwalter: Hat Ihr Verwalter die IHK-Prüfung?
  • Eigene bauliche Vorhaben (Wallbox, Barrierefreiheit): Anspruch per Beschluss einfordern
  • Online-Versammlungen: Möglichkeit in nächster Versammlung besprechen

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